LIZENZEN
WELCHE PASST ZU MIR?


In der FLIGHT ACADEMY Speyer bieten wir dir eine umfassende Ausbildung, beginnend mit der Sportpilotenlizenz Ultraleicht (SPL Dreiachs, Fläche) über die Privatpilotenlizenzen PPL-A und LAPL-A (Light Aircraft Pilot License) bis hin zur Berufspilotenlizenz CPL-A. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, dich bei uns für eine Vielzahl von Zusatzberechtigungen weiterzubilden. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationsschulen bieten wir auch die Ausbildung für Multi-Engine-Berechtigungen auf mehrmotorigen Flugzeugen an.

Natürlich kannst du bei uns auch von einer Lizenz auf eine andere umschulen oder diese erweitern. Zudem bieten wir im Zeitraum von Oktober bis März die Nachtflugberechtigung (NFQ) an, damit du auch bei Dunkelheit sicher und kompetent fliegen kannst.

LIZENZERWEITERUNG - jederzeit möglich!

Umschulung von PPL-A auf Ultraleichtflugzeuge

Wenn du bereits im Besitz einer PPL-A (Privatpilotenlizenz) bist und nun den Traum vom Fliegen mit Ultraleichtflugzeugen verwirklichen möchtest, bietet dir die FLIGHT ACADEMY Speyer eine unkomplizierte und praxisorientierte Umschulung auf Ultraleichtflugzeuge (SPL).

Die Umschulung von der PPL-A auf die Sportpilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge (SPL) ermöglicht es dir, mit weniger Aufwand und in kürzerer Zeit auf das Fliegen von leichten Flugzeugen zu wechseln. Dabei profitierst du von deinem bereits erworbenen Wissen und den fliegerischen Fähigkeiten, die du mit der PPL-A erworben hast. Du musst keine komplette neue Ausbildung beginnen, sondern lediglich die spezifischen Anforderungen für das Fliegen von Ultraleichtflugzeugen absolvieren. 
Flugschule für Ultraleicht-Flugscheine: FLIGHT ACADEMY SPEYER

ULTRALEICHT UL

Flugschule für LAPL(A)-Flugschein: FLIGHT ACADEMY SPEYER

LAPL-A

Flugschule für PPL(A)-Flugschein: FLIGHT ACADEMY SPEYER

PPL-A

Die Unterschiede zwischen den Fluglizenzen?
Klicke auf die Reiter und vergleiche

Der wesentliche Unterschied zwischen den Fluglizenzen Ultraleicht, LAPL-A und PPL-A liegt im zulässigen Gewicht des Flugzeugs, das du fliegen darfst. Jede Lizenz bringt unterschiedliche Freiheiten und Voraussetzungen mit sich, die deine fliegerischen Möglichkeiten beeinflussen.

Die Sportpilotenlizenz Ultraleicht (SPL) erlaubt das Fliegen von leichten Flugzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg. Sie ist eine ideale Lizenz für Einsteiger, die ohne komplexe Anforderungen erste Flugerfahrungen sammeln möchten.

Mit der LAPL-A (Light Aircraft Pilot License) kannst du einmotorige Flugzeuge fliegen, die ein Gewicht von bis zu 2.000 kg haben. Diese Lizenz bietet dir mehr Möglichkeiten als die SPL, bleibt jedoch auf den privaten Bereich beschränkt.

Die PPL-A (Private Pilot License) ermöglicht es dir, einmotorige Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 5.700 kg zu fliegen. Sie ist die umfangreichste Lizenz dieser drei und erlaubt dir mehr Freiheiten, einschließlich der Option, gewerbliche Tätigkeiten (außer gegen Bezahlung) durchzuführen.

Die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Lizenzen haben wir in den folgenden Reitern übersichtlich zusammengefasst und miteinander verglichen. Dieser Überblick kann jedoch nicht alle Details abdecken, da es viele weitere Unterschiede gibt, die für deine persönliche Entscheidung wichtig sein könnten. Dazu meldest du dich dann einfach bei uns - Wir helfen dir weiter!


ULTRALEICHT UL (SPL Dreiachs)


  • Gesetzliche Mindestausbildungsdauer: 60 Stunden Theorie + 30 Stunden Praxis
  • Zusatzausbildung Passagierberechtigung: 10 Stunden
  • Maximale Passagieranzahl: 1
  • Funksprechzeugnis: BZF I oder BZF II nicht erforderlich, aber empfehlenswert ( optional bei uns buchbar )
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Medizinische Tauglichkeitsstufe: LAPL
  • Flugzeuge: Max. 600 kg MTOM (Maximale Abflugmasse)
  • Gültigkeitsbereich: national (wird in vielen europäischen Ländern anerkannt)
  • Flugstunden zum Erhalt der Fluglizenz: Mindestens 12 Stunden innerhalb von 24 Monaten

LAPL-A


  • Gesetzliche Mindestausbildungsdauer: 80 Stunden Theorie + 30 Stunden Praxis
  • Zusatzausbildung Passagierberechtigung: 10 Stunden
  • Maximale Passagieranzahl: 3
  • Funksprechzeugnis: BZF I oder BZF II erforderlich
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Medizinische Tauglichkeitsstufe: LAPL
  • Weitere Voraussetzungen: polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Flugzeuge: Max. 2 t MTOM (Maximale Abflugmasse)
  • Gültigkeitsbereich: Europäische Union
  • Flugstunden zum Erhalt der Fluglizenz: Mindestens 12 Stunden innerhalb von 24 Monaten

PPL-A


  • Gesetzliche Mindestausbildungsdauer: 80 Stunden Theorie + 45 Stunden Praxis
  • Zusatzausbildung Passagierberechtigung: inklusive
  • Maximale Passagieranzahl: 5
  • Funksprechzeugnis: BZF I oder BZF II erforderlich ( optional bei uns buchbar )
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Medizinische Tauglichkeitsstufe: Klasse 2
  • Weitere Voraussetzungen: polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Flugzeuge: Max. 5,7 t MTOM (Maximale Abflugmasse)
  • Gültigkeitsbereich: international
  • Flugstunden zum Erhalt der Fluglizenz: Mindestens 12 Stunden in den 12 Monaten vor Lizenzverlängerung + Checkflug mit Fluglehrer

ZUSÄTZLICHE
BERECHTIGUNGEN

WEITERBILDUNGSANGEBOTE

  • Passagierberechtigungen für Ultraleicht und LAPL-A
  • Funksprechzeugnis BFZ I (englisch)
  • Funksprechzeugnis BFZ II (deutsch)
  • Allgemeingültiges Sprechfunkzeugnis AZF
  • VFR Night Nachtflug-Berechtigung (nicht möglich für Ultraleicht)
  • Ultraleicht-Flugschein-Erweiterung (Umschulung) von Gyrocopter auf UL-Fläche
  • Umschulung von PPL-A / LAPL-A auf UL Fläche
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