WEITERBILDUNGEN
FLUGLIZENZ-ERWEITERUNGEN


Für die Inhaber einer Sport- bzw. Privatpilotenlizenz bietet die FLIGHT ACADEMY SPEYER zahlreiche Umschulungen von der einen auf die andere Lizenz an.
"Umschulung" ist in diesem Zusammenhang zwar der gebräuchliche Begriff, allerdings etwas missverständlich. Denn im Grunde ist eine Fluglizenz-Umschulung immer eine Fluglizenz-Erweiterung. Denn du verlierst deine "alte" Lizenz natürlich nicht.

Gute Gründe für eine Erweiterung auf ULTRALEICHT

Die Erweiterung für LAPL-A und PPL-A Pilotinnen und Piloten auf die Ultraleicht Fluglizenz kann aus vielerlei Hinsicht eine gute Investition darstellen. Da dir deine Praxis- und Theoriekenntnisse auf den Erwerb des Ultraleicht Flugscheins angerechnet werden, halten sich Ausbildungszeit sowie Ausbildungskosten in Grenzen. Letztere amortisieren sich rasch, wenn du deine Flugstunden, auch zur Aufrechterhaltung der LAPL-A und/oder PPL-A Lizenz, mit den günstigeren Ultraleicht Flugstunden absolvierst. Außerdem erweiterst du die Anzahl von Flugplätzen, die du mit dem Ultraleicht Flugzeug anfliegen kannst.

Herbst und Winter nutzen: Machen Sie Ihre Nachtflug-Berechtigung (N-VFR)

Sie wollen sich nach Scheinerhalt fliegerisch weiterentwickeln und nicht von Tageszeiten abhängig sein? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt zum Erwerb der Nachtflugberechtigung (N-VFR)!


Voraussetzungen zum Erwerb der Nachtflugberechtigung:

  • PPL (A) Lizenz


Umfang der Ausbildung:

  • Mindestens 10 Starts und Landungen mit Lehrer bei Nacht
  • Mindestens 5 Starts und Landungen im Alleinflug bei Nacht
  • Mindestens 5h Flugzeit bei Nacht
  • Davon mindestens 1h Überlandflugnavigation


Unser Angebot: KEINE ANMELDEGEBÜHREN!


  • 5h Cessna C150L                                                        5x 210,00 € 
  • 5h Fluglehrer VFR-N                                                 5x 45,00 €
  • Zzgl. individuell anfallender Lande- und Anfluggebühren (ca. 200,00 €)


Gesamt ca. 1475,00 €

ÜBERBLICK ANGEBOT WEITERBILDUNG


Umschulungen:


  • Innerhalb Ultraleicht von Tragschrauber auf Fläche (SPL Dreiachs) und umgekehrt
  • Erweiterung von LAPL-A oder PPL-A auf Ultraleicht (Fläche und/oder Tragschrauber)
  • Weiterbildung von Ultraleicht Fläche oder Tragschrauber auf LAPL-A oder PPL-A  (gleicher Aufwand wie bei Erstausbildung, da keine Anerkennung der UL-Flugkenntnisse und -erfahrung gesetzlich möglich) 

Zusatzberechtigungen/-lizenzen:


  • Passagierberechtigung Ultraleicht
  • Funksprech-Lizenz BFZ I (englisch)
  • Funksprech-Lizenz BFZ II (deutsch)
  • VFR Night Nachtflug-Berechtigung
    (nicht möglich bei Ultraleicht Flugschein)
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