LIZENZEN
WELCHE PASST ZU MIR?


Wir bieten die Ausbildung zur Sportpilotenlizenz Ultraleicht SPL Dreiachs (Fläche) sowie zu den Privatpilotenlizenzen PPL-A und LAPL-A (Light Aircraft Pilot License) an. Darüber hinaus hast du bei uns die Möglichkeit, die Weiterbildung für zahlreiche Zusatzberechtigungen zu absolvieren. Und natürlich kannst du in der FLIGHT ACADEMY Speyer auch von einer Lizenz auf eine andere umschulen bzw. erweitern. Im Zeitraum von Oktober bis März bieten wir auch die Nachtflugberechtigung NFQ an.

Die Motorflug-Lizenz - unsere Empfehlung!

Unserer Auffassung nach ist eine Motorflug-Lizenz die erste Wahl und das auch für Fluganfänger ohne Vorkenntnisse. Bist du erstmal im Besitz einer Motorflugberechtigung wie dem PPL-A stehen die alle anderen Lizenzen und Berechtigungen zum Greifen nah. Als Inhaber eines PPL-A ist es für dich ein Kinderspiel, auf die Ultraleichtflugberechtigung umzuschulen. Im Gegensatz dazu musst du als Inhaber einer Ultraleichtflugberechtigung zum Aufstocken in die Motorflugbranche fast die Ganze Ausbildung neu machen. Auch im Hinblick auf Fluggefühl, auf Flugsicherheit und auf die Flugzeugvielfalt punktet Ultraleicht. Denn die neuen Ultraleicht Modelle der M-Klasse, nunmehr bis 600 kg, sind super Flugzeuge mit toller Technik- und Sicherheitsausstattung, top Design, niedrigerem Spritverbrauch, geringeren Motorengeräuschen und so weiter, und so weiter...

So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe.

LIZENZERWEITERUNG - jederzeit möglich!

Du kannst bei deiner Erstausbildung zum Sport- bzw. Privatpiloten natürlich neben der Ultraleicht Lizenz bei uns auch die Fluglizenzen LAPL-A oder PPL-A anstreben. Alternativ hast du aber auch immer die Möglichkeit von der einen auf die andere Lizenz durch eine Umschulung (mit gegebenenfalls verkürzter Ausbildungsdauer) neue Maschinen zu fliegen.
Flugschule für Ultraleicht-Flugscheine: FLIGHT ACADEMY SPEYER

ULTRALEICHT UL

Flugschule für LAPL(A)-Flugschein: FLIGHT ACADEMY SPEYER

LAPL-A

Flugschule für PPL(A)-Flugschein: FLIGHT ACADEMY SPEYER

PPL-A

Die Unterschiede zwischen den Fluglizenzen?
Klicke auf die Reiter und vergleiche

Der entscheidende Unterschied zwischen den Fluglizenzen Ultraleicht, LAPL-A und PPL-A liegt im Gewicht des Flugzeugs, das man fliegen darf.
Die weiteren wichtigen Punkte, welche die jeweiligen Fluglizenzen kennzeichnen, haben wir dir in den Reitern zusammengefasst und gegenüber gestellt. Vollständigkeit kann der Überblick natürlich nicht bieten. Denn bei ganz vielen Aspekten der Fliegerei existieren noch weitere Unterschiede, welche für deine persönliche Entscheidung für den einen oder anderen Ausbildungsweg Relevanz besitzen könnte. So gibt es zum Beispiel in Deutschland sehr viel mehr Flughäfen und Flugplätze, die du mit einem Ultraleicht Flugzeug anfliegen darfst, als mit den schwergewichtigeren Flugzeugen.

ULTRALEICHT UL (SPL Dreiachs)


  • Gesetzliche Mindestausbildungsdauer: 60 Stunden Theorie + 30 Stunden Praxis
  • Zusatzausbildung Passagierberechtigung: 10 Stunden
  • Maximale Passagieranzahl: 1
  • Funksprechzeugnis: BZF I oder BZF II nicht erforderlich, aber empfehlenswert ( optional bei uns buchbar )
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Medizinische Tauglichkeitsstufe: LAPL
  • Flugzeuge: Max. 600 kg MTOM (Maximale Abflugmasse)
  • Gültigkeitsbereich: national (wird in vielen europäischen Ländern anerkannt)
  • Flugstunden zum Erhalt der Fluglizenz: Mindestens 12 Stunden innerhalb von 24 Monaten

LAPL-A


  • Gesetzliche Mindestausbildungsdauer: 80 Stunden Theorie + 30 Stunden Praxis
  • Zusatzausbildung Passagierberechtigung: 10 Stunden
  • Maximale Passagieranzahl: 3
  • Funksprechzeugnis: BZF I oder BZF II erforderlich
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Medizinische Tauglichkeitsstufe: LAPL
  • Weitere Voraussetzungen: polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Flugzeuge: Max. 2 t MTOM (Maximale Abflugmasse)
  • Gültigkeitsbereich: Europäische Union
  • Flugstunden zum Erhalt der Fluglizenz: Mindestens 12 Stunden innerhalb von 24 Monaten

PPL-A


  • Gesetzliche Mindestausbildungsdauer: 80 Stunden Theorie + 45 Stunden Praxis
  • Zusatzausbildung Passagierberechtigung: inklusive
  • Maximale Passagieranzahl: 5
  • Funksprechzeugnis: BZF I oder BZF II erforderlich ( optional bei uns buchbar )
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
  • Medizinische Tauglichkeitsstufe: Klasse 2
  • Weitere Voraussetzungen: polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Flugzeuge: Max. 5,7 t MTOM (Maximale Abflugmasse)
  • Gültigkeitsbereich: international
  • Flugstunden zum Erhalt der Fluglizenz: Mindestens 12 Stunden in den 12 Monaten vor Lizenzverlängerung + Checkflug mit Fluglehrer

ZUSÄTZLICHE
BERECHTIGUNGEN

WEITERBILDUNGSANGEBOTE

  • Passagierberechtigungen für Ultraleicht und LAPL-A
  • Funksprechzeugnis BFZ I (englisch)
  • Funksprechzeugnis BFZ II (deutsch)
  • Allgemeingültiges Sprechfunkzeugnis AZF
  • VFR Night Nachtflug-Berechtigung (nicht möglich für Ultraleicht)
  • Ultraleicht-Flugschein-Erweiterung (Umschulung) von Gyrocopter auf UL-Fläche
  • Umschulung von PPL-A / LAPL-A auf UL Fläche
  • individuelle Schulungen anfragen!
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